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Produkt: Verbot des Verkaufs von Getränken mit Taurinzusatz LIBRES POLAND SP
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Verbot des Verkaufs von Getränken mit Taurinzusatz LIBRES POLAND SP

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ZAKAZTAURYNY
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. VERBOT DES VERKAUFS VON GETRÄNKEN MIT ZUSATZ VON Taurin und Koffein ENERGETIK - Vorstand. VERBOT DES VERKAUFS VON GETRÄNKEN MIT Taurin- und Koffeinzusatz, d.h. ENERGIE-GETRÄNKE oder Energy-Drinks, an Personen unter 18 Jahren. . . . Hersteller: MY HOUSE . . . . Verbot des Verkaufs von Getränken mit Taurin- und Koffeinzusatz ENERGETIK - Vorstand. . Wir präsentieren Ihnen eine Warnhinweis-Tafel mit den Maßen 250x175 mm. . Diese Tafel soll Informationen über das Verkaufsverbot von Getränken mit Taurin- und Koffeinzusatz, d.h. die beliebten Energetics oder Energydrinks, an Personen unter 18 Jahren verbreiten. . Diese nicht abwaschbare Warntafel aus weißer Hart-PVC-Platte ist ein unverzichtbares Informationsmittel. . Das L-Zeichen gewährleistet, dass der Inhalt des Warnhinweises lesbar ist und von den Kunden leicht wahrgenommen werden kann. . Abmessungen: 250x175 mmHerstellung: Hart-PVC-PlatteFarbe: WeißNicht umkehrbarer DruckSchildformat L . Unser Warnschild ist die perfekte Lösung für Lebensmittelläden, Restaurants, Cafés und andere Orte, an denen Energie angeboten wird. Es stellt sicher, dass wir die geltenden Vorschriften einhalten und unser Angebot gesetzeskonform ist. . Erinnern Sie sich an die Sicherheit und verkaufen Sie keine Energydrinks an ungeeignete PersonenKapitel 3bVerkauf und Kennzeichnung von Getränken mit Zusatz von Koffein oder Taurin. Artikel 12l. Als Getränk mit Koffein- oder Taurinzusatz im Sinne dieses Kapitels gilt ein Erzeugnis in Form eines Getränks, das ein Lebensmittel ist, das im polnischen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in Klasse 10.89 und in Kapitel 11 aufgeführt ist und dessen Zusammensetzung Koffein in einem Anteil von mehr als 150 mg/l oder Taurin enthält, mit Ausnahme der in ihm natürlich vorkommenden Stoffe. Art. 12m. Artikel 12m. (1) Der Verkauf von Getränken mit Zusatz von Koffein oder Taurin ist verboten: 1. 1.) an Personen unter 18 Jahren; 2. 2. in den Räumlichkeiten der in Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 genannten Einheiten des Bildungssystems. - Bildungsgesetz (GBl. 2023, Pos. 900); 2) in den Räumlichkeiten von Einheiten des Bildungssystems, auf die in Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 Bezug genommen wird. 3) in Verkaufsautomaten;. 2. Bestehen Zweifel an der Volljährigkeit des Käufers, kann der Verkäufer die Vorlage eines Dokuments verlangen, das das Alter des Käufers nachweist. Art. 12n. Art. 12n. Der Hersteller oder Importeur eines Getränks mit Koffein- oder Taurinzusatz ist verpflichtet, die Einheitsverpackung des Erzeugnisses mit einem sichtbaren, lesbaren und unauslöschlich und dauerhaft angebrachten Hinweis "Energy-Drink" oder "Energie-Drink" zu versehen." 2. 3) Nach Kapitel 4 wird das folgende Kapitel 4a eingefügt: . "Kapitel 4a. Strafrechtliche Bestimmungen Artikel 18a. Artikel 18a. (1) Wer entgegen Artikel 12m Absatz 1 Getränke mit Zusatz von Koffein oder Taurin abgibt, wird bestraft. Sie werden mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 PLN belegt. 2. Die gleiche Strafe wird gegen den Leiter einer Handels- oder Gaststätteneinrichtung verhängt, der seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt und dadurch die Begehung der in Absatz 1 genannten Straftat in dieser Einrichtung ermöglicht. 3. 3 Wird eine Straftat nach Absatz 1 oder 2 begangen, so kann das Gericht den Verfall von koffeinhaltigen oder taurinhaltigen Getränken anordnen, auch wenn sie nicht im Eigentum des Täters stehen.. Artikel 18b. (1) Mit Geldbuße wird bestraft, wer koffein- oder taurinhaltige Getränke in Fertigpackungen herstellt oder einführt, die den in Artikel 12n genannten Anforderungen nicht entsprechen. Sie werden mit einer Geldstrafe von bis zu 200 000 PLN oder mit einer Freiheitsbeschränkung oder mit beiden Strafen zusammen bestraft. 2. 2. Wurde die in Absatz 1 genannte Handlung im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmers begangen, so gilt die Person, die für die Herstellung oder Einfuhr von Getränken mit Koffein- oder Taurinzusatz verantwortlich ist, als Täter.. Artikel 18c. (1) Die Beurteilung der in Artikel 18a genannten Handlungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. August 2001. - (1) Die Beurteilung der in Artikel 18a genannten Handlungen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. August 2001 über das Verhalten in Deliktsfällen (GBl. 2022, Nr. 1124). 2. (2) Die Beurteilung der in Artikel 18b genannten Handlungen erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juni 1997. - Strafprozessordnung (Gesetzblatt von 2022, Nr. 1375, in der geänderten Fassung[2])." Artikel 2. Artikel 2: Im Gesetz vom 25. Juni 2010 über den Sport (GBl. 2022, Pos. 1599 und 2185 und 2023, Pos. 1617) wird nach Kapitel 6 das folgende Kapitel 6a eingefügt:. . SKU ZIS-9ID 16426Kategorie Gesundheits- und Sicherheitszubehör/Sicherheitsschilder und -tafeln/Sonstige Informationstafeln/InformationstafelnMy Home . VERBOT DES VERKAUFS VON GETRÄNKEN MIT ZUSATZ VON TAURIN UND KAFFEE, d.h. ENERGIE-GETRÄNKE oder Energydrinks, an Personen unter 18 Jahren. . .

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